Wasserentnahme aus Bächen & Seen eingeschränkt!

Landratsamt informiert.

Das Umweltschutzamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern einschränkt. Die Regelung gilt von Mittwoch, 1. Juli, bis mindestens Mittwoch, 30. September. Anlass für die Entscheidung war die anhaltende Trockenheit im Frühjahr sowie in den vergangenen Wochen, die verbreitet zu Niedrigwasser in Seen, Flüssen und Bächen gesorgt hat. Zudem ist auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten. Eine Möglichkeit, die Gewässerökologie der betroffenen Gewässer mit weniger weitreichenden Einschränkungen zu schützen, besteht nicht.

Die Allgemeinverfügung gilt für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis mit Ausnahme von Main und Tauber. Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen (zum Beispiel Gießkanne oder Eimer) sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer. Ausgenommen von dieser Regelung sind außerdem alle Wasserkraftanlagen, Fischteichanlagen und sonstigen Wasserbenutzungsanlagen, die das entnommene Wasser nach Gebrauch wieder in das Gewässer einleiten.
 
Die mit wasserrechtlicher Erlaubnis des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zugelassenen Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Produktion bestimmter Lebensmittel in der Landwirtschaft und im gewerblichen Gartenbau müssen auf 50 Prozent der erlaubten Wassermenge reduziert werden, alle anderen zugelassenen Wasserentnahmen sind entsprechend der Konkretisierungen der Allgemeinverfügung untersagt.

Kurz und knapp:

❌ Nicht erlaubt:
 - Wasser mit Pumpen oder anderen technischen Hilfsmitteln aus Bächen, Flüssen und Seen zu entnehmen (gilt für alle oberirdischen Gewässer im Main-Tauber-Kreis – außer Main und Tauber).
 - Die meisten wasserrechtlich erlaubten Wasserentnahmen sind vorübergehend untersagt.
 
✅ Weiterhin erlaubt:
 - Schöpfen mit Handgefäßen (z. B. Eimer oder Gießkanne).
 - Vieh direkt am Gewässer tränken.

Weitere Informationen dazu hier.

Text: Landratsamt Main-Tauber-Kreis